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Judoselbstverteidigung


Die Selbstverteidigungstechniken des Judo haben ihre Wurzeln im Jiu-Jitsu und werden meist in Kata gelehrt.


Bedeutung der Hebeltechnik in der Judoselbstverteidigung
1.) Der Gegner kann durch den entstehenden Schmerz in eine Position gebracht werden, in der er nicht mehr
gefährlich ist ( zb. in der Rückenlage- oder Bauchlage,auf die Knie, in einem Abführgriff )

2.) Der Angreifer kann gezwungen werden, eine vom Verteidiger bestimmte Stellung beizuhalten, wobei die Angst
vor dem zunehmenden Schmerz bei der geringsten Bewegung ausgenutzt wird.

3.) Der Gegner kann völlig kampfunfähig gemacht werden, indem das gehebelte Gelenk verletzt und damit unbrauchbar wird.


1.) Armbefreiungen

 

Gegner erfasst Handgelenk

zum Daumen der fassenden Hand hin "rausreissen"

Gegner fasst beide Handgelenke

Hände ruckartig nach unten und dann nach oben zu den Daumen hin rausdrehen

Griff am Oberarm

Oberarm erfassen, am Ellenbogengelenk hebeln

Gegner fasst mit beiden Händen
ein Handgelenk

Hände ruckartig nach unten und dann nach oben zu den Daumen hin rausdrehen

2.) Würgeabwehr

Hier sollte die erste Reaktion sein, das Kinn auf die Brust zu drücken um den Angriff an
Kraft zu nehmen.

Würgeangriff von hinten

Kinn auf die Brust,Arme des Angreifers an den Ellenbogengelenk über die eigene
Schultern hebeln

Würgeangriff von der Seite

Kinn auf die Brust, mit Hüftwurf kontern

Würgeangriff von vorn

Würgeangriff von vorn

3.) Umklammerungen

Die erste Reaktion sollte darin bestehen, die Schulter zusammenzuziehen und die Arme
auseinander nach oben zu heben.

Umklammerung von hinten ohne
Arme

Angriff auf den Kopf vortäuschen, die Füße wegziehen, Beinhebel

Umklammerug von der Seite mit
Arme

Befreiung, Hüftwurf

Umklammerung von der Seite
ohne Arme

Handwurf: Sukui Nage

Umklammerung von hinten mit
Arme

Befreiung, Arme fassen und Angreifer über Kopf ziehen

4.) Anrempeleien und
Belästigungen

 

Ohrfeige

Arm blocken, Schwung übernehmen, Hiza-Guruma, Hebel

Griff an den Kragen

kurzer Hebel am Daumen, restlichen Körper mit freien Arm blockieren

Schupsen von vorn

nach hinten ausweichen, Hände fassen, nach unten ziehen oder auf Brust legen und
hebeln

Griff in die Haare

Hände des Angreifers auf den Kopf pressen, um die eigene Achse drehen, hebeln

5.)Stockangriffe

Beim Block ist zu beachten, dass dieser erfolgen sollte, während der stocktragende Arm
noch Schwung holt, um zu verhindern, dass die Kraft zu groß ist.

Stockangriff von oben

Block, O-Goshi ( Koshi-Waza= Hüftwurf )

Stockangriff von der Seite

Block, Hüftwurf

Stockangriff von innen

Block, Arm am Ellenbogengelenk hebeln von hinten ( Kannuki-Gatame )

6.) Messerangriff

Beim Block ist zu beachten, dass dieser erfolgen sollte, während der messertragende
Arm noch Schwung holt, um so zu verhindern, dass die Kraft zu groß ist.

Messerangriff von innen

Block, Arm am Ellenbogengelenk hebeln von hinten ( Kannuki-Gatame )

Messerangriff von oben

Block, kurzer Armhebel/ Armsclüssel, O-Soto-Gari

Messerangriff von unten

Hand fassen, nach hinten ( vom Angreifer aus ) weiterziehen, O-Soto-Gari

Rechtsinformationen zu Notwehr


Juristisch gesehen ist die Notwehr zunächst eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Und diese ist solange strafbar, bis ein Rechtfertigungsgrund nachgewiesen wird. Dieser Gedankengang ist deshalb so wichtig, damit klar wird, daß nicht die eigene subjektive Meinung über die Notwendigkeit einer Verteidigung entscheidet, sondern das Rechtsempfinden eines (objektiven) Außenstehenden. Führt die Verteidigungsmaßnahme zu einer Körperverletzung des Angreifers, rettet den Verteidiger nur die Anerkennung seiner Handlung als "Notwehr" vor einer Strafe.

§ 32 Notwehr (StGB)

1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


Häufig gestellte Fragen:

Was ist alles notwehrfähig? Notwehrfähig ist jedes Rechtsgut! D.h. Leben, Eigentum, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Besitz

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